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Vor fast 100 Jahren, also am 24. Mai 1919, hat der Reichstag in Schweden beschlossen, dass es ein allgemeines und gleiches Stimmrecht für Männer und Frauen gibt. Und damit war es dann auch Frauen gestattet ihre Stimme in wichtigen Dingen abzugeben. Das Frauenwahlrecht in Schweden war also geboren.
Und dabei war Schweden in dieser Frage, im Vergleich zu den Nachbarländern im Norden, sehr spät dran. Denn die anderen Länder führten das Frauenwahlrecht viel früher ein: Finnland 1906, Norwegen 1913 und Dänemark und Island 1915. Zu der Zeit gehörte Island zu Dänemark.
Unterschiedliche Stimmrechte für unterschiedliche Personen
Vor 1919 hing das Stimmrecht damit zusammen, wie viel jemand an Steuern bezahlte. Derjenige, der reich war und viel Steuern bezahlte, hatte auch mehr Stimmen in der Wahl. Diejenigen, die am ärmsten waren, durfte gar nicht wählen.
Das Stimmrecht hing auch mit dem Geschlecht zusammen. Nur Männer durften wählen, wenn sie genügend Steuern bezahlt hatten.
Das allgemeine Stimmrecht für Männer wurde 1909 eingeführt. Das Stimmrecht wurde ausgeweitet und mehr Männer durften wählen gehen. 10 Jahre später wurde der Beschluss für das allgemeine und gleiche Stimmrecht für sowohl Männer als auch Frauen gefasst.
Unverheiratete Frauen dürfen in Kommunalwahlen wählen
Unverheiratete, mündige Frauen, die auch über genügend Geld verfügten, durften bereits seit 1862 in Kommunalwahlen wählen. Aber sobald sie einen Mann heiratete, wurde sie unmündig und verlor ihr Stimmrecht. Der Lehrer und Politiker Fredrik Theodor Borg schrieb bereits 1884 den ersten Antrag für das Frauenwahlrecht. Er hatte aber nicht sehr viele Unterstützer im Reichstag, die den Vorschlag unterstützten und es dauerte bis zum Jahr 1900, wo der eigentliche Kampf für das Frauenwahlrecht startete.
Frida Stéenhoff – Feministin und Kämpferin für das Stimmrecht
Frida Stéenhoff (1865-1945) war Schriftstellerin und Sozialkommentator. Am 23. November 1905 hielt sie in Stockholm einen Vortrag über das Frauenwahlrecht mit dem Titel ” Warum sollten Frauen warten? ” (”Hvarför skola kvinnorna vänta?”) Frida verstand nämlich nicht, warum Frauen auf ihr Stimmrecht warten sollten. Diejenigen, die Gegner zum Frauenwahlrecht waren, waren der Meinung, dass die Frauen nicht reif seien. Frida Stéenhoff war anderer Meinung. Laut Frida war die Frage nach dem Stimmrecht nicht eine Frage der Reife. Sie meinte, dass das allgemeine und gleiche Stimmrecht ein Anrecht sei – die Leute sollten bestimmen und die Gesellschaft mitbestimmen können.
Frauen starten Organisation, um Wahlrecht zu fordern
1902 wurde die Gesellschaft „Landsföreningen för kvinnans politiska rösträtt (LKPR)“, also die Landesvereinigung für das politische Frauenwahlrecht gegründet. In der Gesellschaft sammelten sich politisch aktive Frauen von rechts bis links. Es durften nur Frauen Mitglieder sein. Anna Lindhagen, Lydia Wahlström, Anna Whitlock und die Schriftstellerin Elin Wägner sind einige der berühmteren Mitglieder dieser Gesellschaft.
Die Gesellschaft arbeitete intensiv mit der Öffentlichkeitsarbeit. Sie organisierten Unterschriftensammlungen, verteilten Flugblätter, schrieben Briefe an den König und hielten Vorträge. Die Gesellschaft rief sogar einen ”Frauenwahlrechts-Tag” ins Leben, um für den Kampf Aufmerksamkeit zu erhalten. 1911 wurde für den LKPR ein wichtiges Jahr. Die Gesellschaft war der Gastgeber für den sechsten Kongress der internationalen Frauenwahlrechtsbewegung. Die Gesellschaft hatte in ihrer besten Zeit 17.000 Mitglieder und im Jahr 1913 schafften sie es 350.000 Unterschriften für das Frauenstimmrecht zu sammeln. Als das Frauenwahlrecht 1919 eingeführt wurde, löste sich der Verbund auf und ein Teil der Mitglieder ging in andere Verbände über.
Der Reichstag beschließt das allgemeine und gleiche Stimmrecht 1919
Bei der Reichstagswahl für die zweite Kammer 1917 war die Mehrheit für das Frauenwahlrecht. Das Jahr danach bekamen Frauen und Männer das gleiche Stimmrecht in Kommunalwahlen. Am 24. Mai 1919 beschloss der Reichstag in Schweden auch das gleiche und allgemeine Stimmrecht für Frauen für die Wahl in der zweiten Kammer des Reichstages einzuführen. Die erste Wahl der zweiten Kammer, an der Frauen teilnahmen, wurde 1921 abgehalten. Jetzt hatte ein Großteil der schwedischen erwachsenen Bevölkerung ein Stimmrecht. Und jetzt war auch die Stimme jeder Person gleich viel wert.
Aber auch nach 1921 gab es noch genügend Menschen in Schweden, die nicht an Wahlen teilnehmen durften: diejenigen, die im Gefängnis saßen, Menschen, die sich nicht selbst versorgen konnten, Personen, die viele Steuerschulden hatten und diejenigen, die als unmündig erklärt wurden. Männer durften nur wählen, wenn sie bei der Armee waren und alle, die wählen durften, mussten mindestens 23 Jahre alt sein.
Ich hoffe, Dir hat dieser kleine Ausflug in die schwedische Geschichte genauso viel Spaß gemacht wie mir.
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